Die Informationen zu Sonderregelungen wie Grundstoffen, Genehmigungen im Einzelfall (§22.2PflSchG - Einzelbetriebliche Genehmigungen), Zulassungen und Genehmigungen nach §17PflSchG (Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind) sowie die zugelassenen bzw. genehmigten Anwendung mit Luftfahrzeugen können in PS Info nicht recherchiert werden.
Für die Information dieser Ausnahme- bzw. Sonderregelungen verweisen wir auf die vom BVL veröffentlichten PDF- und Excel-Listen. Das Aktualisierungsdatum ist dem jeweiligen Datenblatt zu entnehmen.
Grundstoffe wurden mit der Verordnun (EG) Nr. 1107/2009 neu in der EU eingeführt. Es handelt sich um Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind (Quelle: bvl.bund.de). Weitere Informationen zur Anwendung im ökologischen Anbau etc. finden Sie an der BVL-Datenbank.
Anwendung von Grundstoffen (bvl.bund.de)
Der Genehmigungsstatus der Grundstoffe kann auch in der EU Pesticides Database eingesehen werden. Um die Grundstoffe in der Liste zu selektieren, verwenden Sie den Filter "Typ" und wählen "Basic substance".
EU Pesticide Database (ec.europe.eu)
Eine Information zur Abgrenzung von Grundstoffen gegenüber Pflanzenschutzmitteln hat das Pflanzenschutzamt Berlin veröffentlicht.
Grundstoffe im Pflanzenschutz (berlin.de)
Das Pflanzenschutzamt Berlin veröffentlicht zudem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Grundstoffe im xlsx*-Format. Die Informationen entstammen den Durchführungsverordnungen zur Genehmigung dieser Grundstoffe und den Beurteilungsberichten der EU-Kommission. Das Pflanzenschutzamt weist darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind!
Grundstoffe Datenbank (berlin.de)
Für den Einsatz im Haus- und Kleingartenbereich veröffentlicht die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Dokumente zu Genehmigten Grundstoffen und deren Anwendung.
Auskunft zu den Einzelbetrieblichen Genehmigungen nach §22.2 PflSchG erhalten die Betriebe bei der regionale Pflanzenschutzberatung. Des Weiteren veröffentlicht das BVL vierteljährlich eine Übersicht über erteilte Genehmigungen. Die in der Übersicht gültigen Genehmigungen basieren auf den Meldungen der Bundesländer an das BVL. Das BVL kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Informationen zur Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, werden vom BVL in einer Excel-Tabelle veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert wird. Alle durch das BVL für diesen speziellen Anwendungsbereich genehmigten bzw. zugelassenen Anwendungsgebiete sind in dieser recherchierbaren Übersicht aufgeführt.
Das BVL veröffentlicht eine Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die Anwendung mit Luftfahrzeugen (Hubschrauber) zugelassen bzw. genehmigt sind.
Das BVL veröffentlicht eine Liste der Pflanzenschutzmittel, die für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) zugelassen bzw. genehmigt sind.
BVL-Liste Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)
PS Info Notfallzulassungen BVL Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel
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