Aktuelle Meldungen
Ratron Gift-Linsen: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Laubholz und Nadelholz (liegendes Holz in Folienlagern)
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Ratron Gift-Linsen (025388-00) in Laubholz und Nadelholz gegen Erdmaus, Feldmaus und Rötelmaus bekannt.
Neue Zulassungen und erneute Zulassungen im September-Update 2023
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im September-Update 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- ALTIVATE (00B100-00) (Wirkstoffe Mefenpyr, Mesosulfuron) (A)
- Compola (00A876-00) (Wirkstoffe Cloquintocet, Diflufenican, Halauxifen-methyl, Prosulfocarb) (A)
- LS-PYRAC (00B087-00) (Wirkstoff Pyraclostrobin) (A)
- PROFESSOR (00B161-00) (Wirkstoff Prosulfocarb) (A)
- SINCLAIRE (00A946-00) (Wirkstoffe Cyprodinil, Fludioxonil) (G,O,W)
- Surrender (00A774-00) (Wirkstoff Fludioxonil) (A)
- TENSIRA (00B091-00) (Wirkstoff Fluroxypyr) (A)
- Yukon (00A995-00) (Wirkstoffe Kupfersulfat (dreibasisch), Schwefel) (A,G,O,W)
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau | W = Weinbau
Erneute Zulassungen
- Korvetto (028938-00) (A)
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- Alginure Bio Schutz (Frutogard) (007839-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Dollarflecken und Schneeschimmel
- ARIANCE C: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Acker-Kratzdistel und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
- ELATUS ERA (008406-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Roll-/Fertigrasen) gegen Puccinia-Arten und Rotspitzigkeit
- Ratron Gift-Linsen (025388-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Laubholz und Nadelholz (liegendes Holz in Folienlagern)
- VitiSan (027593-00): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen
NEU in PS Info: Engpass-Analyse (ARA) zu Pflanzenschutzmitteln
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Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel?
Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Auf einer breiten Datenbasis werden neben der Anzahl der aktuellen und in der Vergangenheit verfügbaren Pflanzenschutzmittel die Wirkstoffe und deren Wirkmechanismen bewertet. Die Engpass-Analyse ist kostenfrei aufrufbar.
Als Grundlage werden ausschließlich die von deutschen Behörden veröffentlichten, aktuellen und historischen Zulassungsdaten für berufliche Anwender seit dem Jahr 2010 ausgewertet. Auch Anwendungen, die für den ökologischen Anbau zugelassen sind, können in der Engpass-Analyse gesondert betrachtet und ausgegeben werden. Über das aktuelle Jahr hinaus wird der derzeitige Zulassungszeitraum ohne Aufbrauchfristen angezeigt. Das System erlaubt jedoch keine Prognosen, inwieweit dieser Zeitraum verkürzt oder verlängert werden wird. Ebenso wenig kann das System den Erfolg oder Umfang neuer Zulassungen vorhersagen.
Für die sachgerechte Interpretation der Ergebnisse sind unter Umständen weitere Details zur jeweiligen Zulassung erforderlich. Fachleute können bei „PS Info“ solche Kommentare für alle Nutzer sichtbar hinterlegen und dabei beispielsweise das Wirksamkeitspotential der Mittel gegen den Einzelerreger berücksichtigen. Einige kommentierte Analysen liegen bereits als Beispiele vor.
Ein kurzes Video bietet Ihnen einen ersten Einstieg in die Analyse: Video (mp4) anschauen
Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen im PDF-Format: PDF-herunterladen
ROUBAIX: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Gemüsearten, Leindotter sowie Laub- und Nadelholz
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für ROUBAIX (00B023-00) bekannt.
- Aubergine und Tomate gegen Botrytis-Arten und Didymella lycopersici im Gewächshaus (01-001)
- Baby-Leaf-Salate: Erbsen, Kohlgemüse, Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salatarten, Speiserüben, Spinat und verwandte Arten, Stielmus gegen Echte Mehltaupilze, Falsche Mehltaupilze und Rhizoctonia-Arten im Gewächshaus (01-002) und im Freiland (01-003)
- Bete (Rote, Gelbe, Weiße) und Knollensellerie gegen Echte Mehltaupilze im Freiland (01-015)
- Bleichsellerie gegen Grauschimmel und Rhizoctonia-Arten im Gewächshaus (01-006) und im Freiland (01-007)
- Gurke gegen Falschen Mehltau im Gewächshaus (01-008)
- Haferwurzel, Meerrettich und Schwarzwurzel gegen Echte Mehltaupilze im Freiland (01-015)
- Kürbis (Flaschen-, Garten-, Moschus-, Riesen-,) und Patisson gegen Echten Mehltau sowie Falschen Mehltau im Gewächshaus (01-010)
- Laubholz und Nadelholz gegen Echten Mehltau, Pilzliche Blattfleckenerreger sowie Rostpilze in Baumschulen (01-019)
- Leindotter gegen Alternaria-Arten, Botrytis-Arten und Sclerotinia-Arten im Freiland (01-018)
- Melone gegen Echten Mehltau sowie Falschen Mehltau im Freiland (01-011)
- Spinat und Stielmangold gegen Echte Mehltaupilze, Falsche Mehltaupilze und Rhizoctonia-Arten im Gewächshaus (01-004) und im Freiland (01-005)
Neue Zulassungen im April-Update 2023
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Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Update April 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- ARRODIM (00B059-00) (A,G,O), Wirkstoff Clethodim
- COREY (00A631-00) (A), Wirkstoffe Nicosulfuron und Rimsulfuron
- Daxur (00B097-00) (A), Wirkstoffe Kresoxim-methyl und Mefentrifluconazole
- Flurostar Forte (00A875-00) (A), Wirkstoff Fluroxypyr
- GF-3967 (00A685-00) (A), Wirkstoffe Dicamba, Isoxadifen, Nicosulfuron und Rimsulfuron
- SWIM (00B037-00) (A), Wirkstoffe Ethephon und Mepiquat
A = Ackerbau | G = Gemüsebau | O = Obstbau
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rosen gegen Echten Mehltau
- Alonty: Zulassungserweiterung in Futter- und Zuckerrübe
- Prepper: Zulassungserweiterung in Hülsengemüse-Arten und Futterleguminose-Arten gegen Ascochyta-Arten sowie Fusarium-Arten
- ROUBAIX: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in verschiedenen Gemüsearten, Leindotter sowie Laub- und Nadelholz
- Teldor: Zulassungserweiterung in Strauchbeeren, Kirschen und Erdbeeren
- ULTRALINE: Zulassungserweiterung in Dinkel
BVL-Fachmeldung: Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder einzelnen Formulierungen von Pflanzenschutzmitteln mit unzulässigen Beistoffen zum 24. März 2023
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. März 2023 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widerrufen, soweit in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gelistete unzulässige Beistoffe verwendet wurden,
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die folgenden Zulassungen wurden widerrufen:
- AG-TC1-292.5 ME (008924-00): Widerruf der gesamten Zulassung von Amts wegen
- Abverkaufsfrist: keine
- Aufbrauchfrist: keine
- Countdown (007527-00): Widerruf der gesamten Zulassung auf Antrag
- Abverkauffrist 24.06.2023
- Aufbrauchfrist: 24.03.2024
- Latitude (024862-00): Widerruf der gesamten Zulassung auf Antrag, die erneute Zulassung (044862-00) enthält den betroffenen Beistoff nicht mehr
- Abverkaufsfrist: 24.06.2023
- Aufbrauchfrist: 24.03.2024
- Latitude XL (007795-00): Zulassung endet durch Zeitablauf am 31.01.2023, die erneuerte Zulassung (027795-00) enthält den betroffenen Beistoff nicht mehr.
- Abverkaufsfrist: 30.04.2023
- Aufbrauchfrist: 31.01.2024
Soweit ein Widerruf nur im Umfang einer Versuchsbezeichnung erfolgte, betrifft der Widerruf nur diejenige Formulierung mit dem unzulässigen Beistoff. Andere Formulierungen, die den unzulässigen Beistoff nicht enthalten, sind weiterhin zugelassen. Das BVL hat in diesen drei Fällen Informationen der zulassungsinhabenden Firmen angefordert und unter „Bemerkung“ in der untenstehenden Tabelle ergänzt. Sollten darüber hinaus konkrete Fragen bei Ihnen entstehen, wenden Sie sich bitte an die zulassungsinhabende Firma.
- Domark 10 EC (004329-00): Widerruf der Zulassung im Umfang der Versuchsbezeichnung 10539-41513-F-0-EC auf Antrag
- Abverkaufsfrist 24.06.2023
- Aufbrauchfrist: 24.03.2024
- Herstellungsdatum auf dem Etikett beachten: Alle Produkte, die vor dem 24. März 2023 hergestellt worden, enthalten die alte Formulierung und unterliegen somit den genannten Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
- PREV-AM (007474-00): Widerruf der Zulassung im Umfang der Versuchsbezeichnung 13425-19403-I-0-EW auf Antrag
- Abverkaufsfrist 24.06.2023
- Aufbrauchfrist: 24.03.2024
- Keine Rückmeldung erfolgt, bitte an die zulassungsinhabende Firma wenden.
- Cervacol Extra (042409-00): Widerruf der Zulassung im Umfang der Versuchsbezeichnung CHD-90070-P-2-PA von Amts wegen, laut Hersteller sind Produkte mit dem unzulässigen Beistoff letztmalig vor etwa fünf Jahren hergestellt worden. Betroffene Produkte sollten unbrauchbar sein, da sie nach einiger Zeit auch in ungeöffneten Verkaufsverpackungen aushärten.
- Abverkaufsfrist: keine
- Aufbrauchfrist: keine
Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Ausnahme: Die Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels mit den Genehmigungsnummern 007474-00/003 (Referenzmittel PREV-AM), sowie 004329-00/004 und 004329-00/005 (Referenzmittel Domark 10 EC) sind von dem Widerruf nicht betroffen und damit weiterhin zulässig.
Die Gründe für die Widerrufe sowie die Festlegung der Abverkaufs- und Aufbrauchfristen ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2021/383 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Zur BVL-Fachmeldung vom 31.03.2023
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